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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Start / AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der GridOps UG (haftungsbeschränkt), Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen ("GridOps") und ihren Auftraggebern ("Kunde") über die Erbringung von Leistungen im Bereich KI-Automatisierung, Prozessautomatisierung und verwandten IT-Dienstleistungen. Die Geschäftsbeziehung erfolgt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GridOps stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote von GridOps sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von GridOps oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der konkrete Leistungsumfang (z. B. KI-Caller, Prozessautomatisierung, Rundum-sorglos-Paket) sowie Setup-Fee und ggf. monatlicher Retainer ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung ("Lastenheft").

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt GridOps rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Systeme (z. B. CRM-Zugänge, API-Schlüssel, Ansprechpartner) zur Verfügung. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von GridOps und können zu Anpassungen der vereinbarten Termine führen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung setzt sich, sofern vereinbart, aus einer einmaligen Setup-Fee und einem monatlichen Retainer zusammen. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Setup-Fee wird nach Abschluss der Implementierung bzw. nach Projektstart fällig. Der monatliche Retainer wird jeweils zum Monatsende bzw. gemäß individueller Vereinbarung in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist GridOps berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Fortführung der Leistungen bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen.

§ 5 Fördermittel (BAFA u. a.)

Soweit Leistungen von GridOps im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (z. B. BAFA-Beratungsförderung) erbracht werden, ist der Kunde für die Antragstellung und die Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen selbst verantwortlich. GridOps übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Höhe oder Auszahlung von Fördermitteln. [TODO: konkrete Klausel zur Anpassung des Zahlungsplans bei Ablehnung/Verzögerung der Förderung ergänzen.]

§ 6 Nutzung von KI-Systemen

Im Rahmen der Leistungserbringung setzt GridOps KI-Modelle Dritter (u. a. Anthropic Claude API, OpenAI API) ein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte und Entscheidungen (z. B. Gesprächsführung durch einen KI-Caller, automatisierte Textgenerierung) trotz sorgfältiger Konfiguration im Einzelfall fehlerhaft oder unvollständig sein können. GridOps wirkt durch Testing, Monitoring und Eskalationsmechanismen auf eine hohe Zuverlässigkeit hin, kann eine fehlerfreie Funktion jedoch nicht garantieren.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

GridOps erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln, sofern nicht abweichend vereinbart.

GridOps haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GridOps nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. [TODO: Haftungshöchstsumme (z. B. gedeckelt auf Auftragsvolumen) mit Anwalt abstimmen.]

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Soweit GridOps personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Retainer-Leistungen laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von [TODO: z. B. 3 oder 6 Monate] und sind danach mit einer Frist von [TODO: z. B. 4 Wochen] zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GridOps UG in Essen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: August 2026

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